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Ermittler und Agenten

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Die Ermittler und Agenten werden über unser Datennetz verwaltet. Somit können wir in kürzester Frist einen ortsansässigen. Ermittler benachrichtigen, oder den zuständigen Agenten dorthin entsenden.
So entstehen unsere Ermittlungen Weltweit. z.B.

Argentinien, Australien Belgien Dänemark Estland Finnland,  Frankreich, Griechenland, Schottland, Nordirland, Hongkong, Indien, Irland, Israel, Italien, Kanada, Kenia, Korea, Malta, Mexiko, Monaco, Nepal, Neuseeland, Niederlande, Nigeria, Norwegen, Österreich, Pakistan, Philippinen, Polen, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Spanien, SriLanka, Südafrika, Tahiti, Thailand, Uganda, Venezuela, USA, Zypern, Tschechien, Dubai, Frankreich, Warschau.

 
 

Wir sind 24. Stunden für Sie unter der Servicehotline ( 0800 ) - 00 00 110 für Sie KOSTENLOS erreichbar.

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Urteil | zum Fehlverhalten von Mitarbeiter

Ein Arbeitnehmer hat seinem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber anlässlich eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer wegen (Vorspiegeln einer Erkrankung) einem Detektiv dessen Überwachung überträgt und der Arbeitnehmer aufgrund der Ermittlungen einer vorsätzlichen vertragswidrigen Handlung überführt wird.

BAG 8 AZR 5/97


Während einer ärztlich Attestirrten Arbeitunfähigkeit darf der Arbeitnehmer/in sich nicht Genesungwidrig verhalten. Andernfalls liegt eine vorsätzliche Vertragpflichtverletzung vor, die zum Schadenersatz gegenüber dem Arbeitgeber verpflichten kann. Der Schaden umfasst alle Aufwendungen des Arbeitgebers, soweit sie notwendig waren, auch die Kosten für die Beauftragung einer Detektei.

LAG Rheinland-Pfalz 5 Sa 540/99

 

 

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