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Haben Detektive Sonderrechte

Haben Detektive Sonderrechte?

Genießt ein Detektiv besonderen Status vor dem Gesetz?
Ein Privatdetektiv verfügt über die so genannten Jedermannsrechte, welche im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), der Strafprozessordnung (StPO) und einigen weiteren Gesetzestexten geregelt sind. Ein guter Detektiv kennt jedoch diese Bestimmungen ganz genau. Und sehr häufig können Privatdetektive mit Ergebnissen aufwarten, die selbst Behörden mit all ihren Sonderrechten nicht erreichen können. Deshalb weiß ein guter Detektiv im Unterschied zum Normalbürger ganz genau, was er darf und wie weit er gehen kann, um für seine Mandanten optimale Ergebnisse zu erreichen. Sehr häufig können Privatdetektive mit Ergebnissen aufwarten, die selbst Behörden mit all ihren Sonderrechten nicht erreichen können.
 
 

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Urteil | zum Fehlverhalten von Mitarbeiter

Ein Arbeitnehmer hat seinem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber anlässlich eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer wegen (Vorspiegeln einer Erkrankung) einem Detektiv dessen Überwachung überträgt und der Arbeitnehmer aufgrund der Ermittlungen einer vorsätzlichen vertragswidrigen Handlung überführt wird.

BAG 8 AZR 5/97


Während einer ärztlich Attestirrten Arbeitunfähigkeit darf der Arbeitnehmer/in sich nicht Genesungwidrig verhalten. Andernfalls liegt eine vorsätzliche Vertragpflichtverletzung vor, die zum Schadenersatz gegenüber dem Arbeitgeber verpflichten kann. Der Schaden umfasst alle Aufwendungen des Arbeitgebers, soweit sie notwendig waren, auch die Kosten für die Beauftragung einer Detektei.

LAG Rheinland-Pfalz 5 Sa 540/99

 

 

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