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Urteil | Arbeitsaufgaben grob nachlässig
Urtei | Arbeitsaufgaben grob nachlässig
Bei pfusch gibt's weniger Gehalt
Erledigt ein Mitarbeiter seine Arbeitsaufgaben grob nachlässig und liefert pfusch, so kann er von seinem Chef zum Schadenersatz verpflichtet werden, wenn der Chef wegen der schlampigen Auftragserledigung vom Kunden kein Geld bekommt.
(Arbeitsgericht Frankfurt, Az: 7 Sa 3877/01-8/02)
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