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Urteil | Arbeitsaufgaben grob nachlässig

Urtei | Arbeitsaufgaben grob nachlässig

Bei pfusch gibt's weniger Gehalt
Erledigt ein Mitarbeiter seine Arbeitsaufgaben grob nachlässig und liefert pfusch, so kann er von seinem Chef  zum Schadenersatz verpflich­tet werden, wenn der Chef wegen der schlampigen Auftrags­erledigung vom Kunden kein Geld bekommt.

(Arbeitsgericht Frankfurt, Az: 7 Sa 3877/01-8/02)

 

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