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Diebstahlverdacht rechtfertigt Videoüberwachung
Diebstahlverdacht rechtfertigt Videoüberwachung
Wie die Gesellschaft für Wirtschaftsinformation (GWI) mitteilt, ist bei Diebstahlverdacht eine heimliche Video- Überwachung von Mitarbeitern erlaubt. Voraussetzung hierfür ist u. a., dass der Verdächtige nicht permanent überwacht wird und es außerdem nicht anders möglich ist, Straftaten oder schwere Verfehlungen aufzuklären. In dem verhandelten Fall des Landesarbeitsgerichts Köln war einem Arbeitnehmer einer Fluggesellschaft per Videoaufnahme Diebstahl aus Koffern nachgewiesen worden
(Az.: 9 Ta 361/05, LAG Köln - Beschluss vom 28.12.05)
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