Wir ermitteln mit dem von ihnen vorgelegten Kennzeichen Fahrzeughalter, KFZ- Kennzeichen sowie KFZ- Halter. Wird ermittelt, auf wen das von ihnen genannte amtliche KFZ Kennzeichen polizeilich zugelassen ist.
Wir ermitteln auch, ob eine Person ein Fahrzeug auf sich zugelassen hat. Hier geht es meistens um die Sicherstellungen von Fahrzeugen jeglicher Art, wie Boote, Motorräder, Anhänger oder sonstige, die oft bewusst von Schuldnern verschwiegen werden, um bei Zwangsvollstreckungs- maßnahmen von Gläubigern der Sicherstellungen und Pfändung zu entgehen.
Preis pro KFZ oder Kennzeichen
·€200,00 (€238,00 inkl.19% MwSt)
Ermittlung's Dauer (ca. 1-7 Werktage)
Hinweis:
Zum Ermittlungsergebnis: Wir können keine Gewähr auf die Vollständigkeit der Daten geben! dennoch geben wir Ihnen Gewähr auf die Aktualität der Daten! zum Zeitpunkt der Abfrage.
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Diebstahlverdacht rechtfertigt Videoüberwachung
Diebstahlverdacht rechtfertigt Videoüberwachung
Wie die Gesellschaft für Wirtschaftsinformation (GWI) mitteilt, ist bei Diebstahlverdacht eine heimliche Video- Überwachung von Mitarbeitern erlaubt. Voraussetzung hierfür ist u. a., dass der Verdächtige nicht permanent überwacht wird und es außerdem nicht anders möglich ist, Straftaten oder schwere Verfehlungen aufzuklären. In dem verhandelten Fall des Landesarbeitsgerichts Köln war einem Arbeitnehmer einer Fluggesellschaft per Videoaufnahme Diebstahl aus Koffern nachgewiesen worden
(Az.: 9 Ta 361/05, LAG Köln - Beschluss vom 28.12.05)
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