Wir führen hier Lohn- u Gehaltsermittlungen (Verdienstermittlungen) über die von Ihnen übermittelten Daten zur Person durch.
Ermittelt wird hier das aktuelle Grundeinkommen von der angefragten Person und dem Hauptarbeitgeber. Des weiteren können wir einkommen von so genannten Nebenbeschäftigungen durchführen. Diese Ermittlung ist für Auftraggeber gedacht die genau wissen wo die angefragte Person arbeitet und ausschließen können das diese Steuerlich nicht geführt wird.
Wenn Sie eine Komplette Einkommensaufstellung der angefragten Person wünschen und diese tätigkeit angemeldet ist, so berechnen wir zzgl. pro Einkommensermittlung den Einkommenspreis.
Solten Sie sich unsicher sein oder ihnen beschäftigungen der angefragten Person bekannt sein die unangemeldet verichtet werden. Können diese von uns so nicht nicht ermittelt werden da tätigkeit als schwarzarbeit gilt und sie nicht erfasst wird. Dann sollten Sie mit uns Kontakt aufnehmen, damit wir hier eine einwandfreie ermittlung ermöglichen können, ist es notwendig den Sachverhalt mit uns näher zu erläutern.
Um die Voraussetzung einer gewissenhaften Lohn und Gehaltsermittlung zu gewehrleisten ist zwingend erforderlich:
Vor und Zunahmen, aktuelle Anschrift sowie das Geburtsdatum der angefragten Person.
Wenn Ihnen unter den Vorrausetzungen: Daten fehlen sollten!.dann müssen Sie diese aus unserer Auskunftei entnehmen und zzgl. in Auftrag geben.
Preis- pro. Person/ Einkommen u. Voraussetzung innerhalb Deutschland
€ 240,00 (€ 285,60 incl. 19% MwSt.)
Ermittlungstauer (ca. 1 – 10 Werktage)
Sämtliche Anfragen werden von uns aktuell recherchiert.
Haben Sie noch Fragen? Oder wollen Sie uns einen Auftrag erteilen
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Diebstahlverdacht rechtfertigt Videoüberwachung
Diebstahlverdacht rechtfertigt Videoüberwachung
Wie die Gesellschaft für Wirtschaftsinformation (GWI) mitteilt, ist bei Diebstahlverdacht eine heimliche Video- Überwachung von Mitarbeitern erlaubt. Voraussetzung hierfür ist u. a., dass der Verdächtige nicht permanent überwacht wird und es außerdem nicht anders möglich ist, Straftaten oder schwere Verfehlungen aufzuklären. In dem verhandelten Fall des Landesarbeitsgerichts Köln war einem Arbeitnehmer einer Fluggesellschaft per Videoaufnahme Diebstahl aus Koffern nachgewiesen worden
(Az.: 9 Ta 361/05, LAG Köln - Beschluss vom 28.12.05)
Wir sind 24. Stunden für Sie unter der Servicehotline ( 0800 ) - 00 00 110 für Sie KOSTENLOS erreichbar.
Wenn Sie an diesen Diensten interessiert sind, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
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