|
Wie können
Sie international arbeiten?
Dadurch, dass wir über ein Netz Internationaler Ermittler
Verfügen, die entweder ihren Sitz im Ausland haben oder
im Ausland intensive Kontakte unterhalten, sind wir in der
Lage, schnell, effizient und gemäß den rechtlichen
Möglichkeiten vor Ort, tätig zu werden.
Wie viele Mitarbeiter
sind bei Ihnen beschäftigt?
Durch unsere festen Kooperationen in unserem Netzwerk sind
wir in der Lage, kurzfristig einen Personalapparat von weltweit
ca. 11.500 Personen zu aktivieren.
In welchen Ländern
sind Sie tätig?
Die Ermittler und Agenten werden über unser Datennetz
verwaltet. Somit können wir in kürzester Frist einen
ortsansässigen Ermittler benachrichtigen, oder den zuständigen
Agenten dorthin entsenden. Weltweit. z.B. in Argentinien,
Australien, Belgien, Bermudas, Dänemark, Estland, Finnland,
Frankreich, Griechenland, Schottland, Nordirland, Hongkong,
Indien, Irland, Israel, Italien, Kanada, Kenia, Korea, Malta,
Mexiko, Monaco, Nepal, Neuseeland, Niederlande, Nigeria, Norwegen,
Österreich, Pakistan, Philippinen, Polen, Rumänien,
Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Spanien, Sri Lanka,
Südafrika, Tahiti, Thailand, Uganda, Venezuela, USA,
Zypern, Tschechien Dubai, Frankreich, Warschau.
Welche Referenzen
können Sie vorweisen?
Hier bitten wir um Verständnis, da eine Namensnennung
in dieser Angelegenheit immer auf Rücksprache basieren
muss – weil wir unseren Klienten vollen Datenschutz
zusichern.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, bei unseren Auftragsgebern
jeweils eine Genehmigung zu Referenzzwecken einzuholen.
Was ist ein berechtigtes
Interesse?
Das berechtigte Interesse ist in unserem Unternehmen die Grundlage
für jede einzelne Beauftragung.
Definition: Ein berechtigtes Interesse / rechtlicher Anspruch
liegt immer dann vor, wenn der Auftraggeber glaubhaft belegen
kann, dass der Einsatz von Detektiven zur Klärung oder
Durchsetzung eigener Sach- und Rechtspositionen notwendig
ist. Dies ist auch gegeben, wenn eigene oder fremde Rechte
verletzt wurden oder ein hinreichender Tatverdacht diesbezüglich
besteht.
Kann ein Detektiv
mir Rechtsberatung erteilen?
Nein. Es gibt in Deutschland das so genannte Rechtsberatungsgesetz,
welches es nur Volljuristen gestattet ist, rechtliche Beratungen
durchzuführen. Ein seriöser Detektiv wird Sie jedoch
immer dann, wenn konkrete juristische Fragen auftauchen, an
Ihren Anwalt verweisen.
Behandeln Ihre
Detektive meinen Fall wirklich vertraulich?
Die Diskretion leitet sich aus unserem Dienstleistungsvertrag
und unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Dort
Verpflichtet sich unser Unternehmen vertraglich, die von Ihnen
zu Recht erwartete Vertraulichkeit auch unter allen Umständen
einzuhalten. Selbstverständlich wahren wir strikteste
Vertraulichkeit auch aus purem Eigeninteresse – denn
unser guter Ruf ist unser größtes Kapital!
Was kann ich mit
meinen Ermittlungsergebnissen anfangen?
Gut geschulte Privatdetektive sind Experten in der gerichtsverwertbaren
Dokumentation ihrer Ermittlungen. Sie können also die
Ihnen nach Abschluss Ihres Falls zur Verfügung gestellten
Beweismittel ihrem Anwalt zur weiteren Verwertung übergeben,
oder direkt bei Gericht als Beweis vorlegen. Natürlich
erhalten Sie in vielen Fällen Fotos und Videos, die Sie
ebenfalls als Beweismittel verwenden können, z.B. um
eine schuldige Partei damit zu konfrontieren oder einen Vergleich
auszuhandeln. Der vielleicht wichtigste Nutzen des Privatdetektivs
liegt in seiner prozessualen Ladungsfähigkeit als Zeuge.
Der Vorteil eines unparteiischen, gut beleumundeten Zeugen,
der vor einem Richter erscheinen und sagen kann "Das
habe ich mit eigenen Augen gesehen!" ist auch in unserer
hochtechnischen Zeit nicht von der Hand zu weisen.
Kann ich meine
Detektivkosten zurückerstatten lassen?
Detektivkosten sind im Kostenfestsetzungsverfahren erstattungsfähig,
wenn sie sich im Verhältnis zur Bedeutung des Streitgegenstands
in vernünftigen Grenzen halten, prozessbezogen waren,
die erstrebten Feststellungen als notwendig angesehen werden
konnten und eine einfachere Klarstellung nicht möglich
war. Insbesondere ist es entfernt residierenden Versicherungen
zuzugestehen, bei sehr hohen Schmerzensgeldforderungen auch
im Interesse ihres Versicherten einen Detektiv zur Überprüfung
einzusetzen; dessen Kosten sind in angemessener Höhe
erstattungsfähig.
OLG Nürnberg, 29.11.90, 4 W 3657/90
Genießt ein
Detektiv besonderen Status vor dem Gesetz?
Ein Privatdetektiv verfügt über die so genannten
“Jedermannsrechte”, welche im Bürgerlichen
Gesetzbuch (BGB), der Strafprozessordnung (StPO) und einigen
weiteren Gesetzestexten geregelt sind. Ein guter Detektiv
kennt jedoch diese Bestimmungen ganz genau. Und sehr häufig
können Privatdetektive mit Ergebnissen aufwarten, die
selbst Behörden mit all ihren Sonderrechten nicht erreichen
können. Deshalb weiß ein guter Detektiv im Unterschied
zum Normalbürger ganz genau, was er darf und wie weit
er gehen kann, um für seine Mandanten optimale Ergebnisse
zu erreichen. Sehr häufig können Privatdetektive
mit Ergebnissen aufwarten, die selbst Behörden mit all
ihren Sonderrechten nicht erreichen können.
Ganz wichtig ist:
Wir besitzen Wissen und Kenntnisse, um in Situationen, die
ein normaler Bürger nicht bewältigen kann, richtig
zu handeln. Denn wir legen besonderen Wert auf eine professionelle
und Rechtlich fundierte Durchführung unserer Aufträge.
|
|