Urteil zur Detektei Beauftragung wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens!

Die BeauftragungDetektiv Urteil Detektei- Beauftragung
Dient die Beauftragung einer Detektei ganz offensichtlich dazu, Tatsachen und Sachverhalte zu erfahren, um den Vorwurf wettbewerbswidrigen Verhaltens zu belegen, so ist die Einschaltung der Detektei sachgerecht und zur Verfahrensvorbereitung auch notwendig.
  
(OLG Koblenz, Az. 14W 268/91)

 

 

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