Diebstahlverdacht rechtfertigt Videoüberwachung

Wie die Gesellschaft für Wirt­schaftsinformation (GWI) mit­teilt, ist bei Diebstahlverdacht eine heimliche Videoüberwachung von Mitarbeitern erlaubt. Voraussetzung hierfür ist u. a., dass der Verdächtige nicht permanent überwacht wird und es außerdem nicht anders möglich ist, Straftaten oder schwere Verfehlungen aufzuklären. In dem verhandelten Fall des Landesarbeitsgerichts Köln war einem Arbeitnehmer einer Fluggesellschaft per Video­aufnahme Diebstahl aus Koffern nachgewiesen worden:


                                                              (Az.: 9 Ta 361/05, LAG Köln - Beschluss vom 28.12.05)

 

 

Wir sind 24. Stunden für Sie unter der Servicehotline ( 0800 ) - 00 00 110 für Sie KOSTENLOS erreichbar.

Wenn Sie an diesen Diensten interessiert sind, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Haben Sie noch Fragen? Oder wollen Sie uns einen Auftrag erteilen?

Hier gelangen Sie zum Anfrageformular
Hier gelangen Sie zum Auftragsformular

 



rssfeed Social Bookmark
Email Favoriten Twitter Facebook Myspace Digg MR. Wong aol blogger google YahooWebSzenario
 
Random Content
Aktuelle Artikel