Im Liebeslebe des Ex-Partners wer zahlt? die Detektivkosten!

 

Detektivkosten
In einem Ehestreit müssen Detektivkosten, die bei der Ausspähung des "Liebeslebens" des Ex-Partners angefallen sind, unter Umständen vom beobachteten Ehepartner bezahlt werden. Nach einem Urteil des Koblenzer Oberlandesgerichts gilt dies jedenfalls, wenn der Einsatz eines Detektivs der Erhärtung eines konkreten Verdachts diente und die Kosten dafür nicht unverhältnismäßig hoch sind.


Az.: 11 WF 70/02
 Das Gericht verurteilte eine geschiedene Ehefrau dazu, im Rahmen eines Unterhaltsverfahrens die Kosten für den Einsatz eines Detektivs als Teil der notwendigen Prozesskosten zu tragen. Der Ex-Ehemann der Frau hatte den Detektiv engagiert. Die Kosten in Höhe von 13 000 Mark muss die Ex-Frau tragen.


 

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