Urteil | Arbeitgeber | Detektiv Beauftragung bei konkretem Tatverdacht


Bundesarbeitsgericht (BAG) 03.12.1985, AZ 3 AZR 277/84
Überträgt ein Arbeitgeber anläßlich eines konkreten Tatverdachtes einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers und lässt sich ein vertragswidriges Verhalten nachweisen, so sind die Detektivkosten erstattungsfähig.


 

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