Rechtssprechungbei Unterhaltsangelegenheiten


OLG Stuttgart 8 WF 671/90
Der Unterhaltsverpflichtete Ex-Mann hatte eine Detektei beauftragt, um in einem Unterhaltsprozess zu beweisen, dass seine Ex-Frau mit einem neuen Partner zusammenlebte, was diese bestritt. Die Detektei bestätigte den Verdacht. Da erst die Ermittlungen den konkreten Verdacht im Unterhaltsstreit erhärteten, sind sie notwendiger Teil der Prozesskosten und waren damit von der Ehefrau zu tragen.

 

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