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FAQ / Häufig gestellte Fragen


Wie können Sie international arbeiten?

Dadurch, dass wir über ein Netz Internationaler Ermittler Verfügen, die entweder ihren Sitz im Ausland haben oder im Ausland intensive Kontakte unterhalten, sind wir in der Lage, schnell, effizient und gemäß den rechtlichen Möglichkeiten vor Ort, tätig zu werden.

Wie viele Mitarbeiter sind bei Ihnen beschäftigt?
Durch unsere festen Kooperationen in unserem Netzwerk sind wir in der Lage, kurzfristig einen Personalapparat von weltweit ca. 8.500 Personen zu aktivieren.

In welchen Ländern sind Sie tätig?
Die Ermittler  und Agenten werden über unser Datennetz verwaltet. Somit können wir in kürzester Frist einen ortsansässigen Ermittler benachrichtigen, oder den zuständigen Agenten dorthin entsenden. Weltweit. z.B. in Argentinien, Australien,  Belgien, Bermudas,  Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Schottland, Nordirland, Hongkong, Indien, Irland, Israel, Italien, Kanada, Kenia, Korea, Malta, Mexiko, Monaco, Nepal, Neuseeland, Niederlande, Nigeria, Norwegen, Österreich, Pakistan, Philippinen, Polen, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Spanien, Sri Lanka, Südafrika, Tahiti, Thailand, Uganda, Venezuela, USA, Zypern, Tschechien Dubai, Frankreich, Warschau.

Welche Referenzen können Sie vorweisen?
Hier bitten wir um Verständnis, da eine Namensnennung in dieser Angelegenheit immer auf Rücksprache basieren muss – weil wir unseren Klienten vollen Datenschutz zusichern.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, bei unseren Auftragsgebern jeweils eine Genehmigung zu Referenzzwecken einzuholen.

Was ist ein berechtigtes Interesse?
Das berechtigte Interesse ist in unserem Unternehmen die Grundlage für jede einzelne Beauftragung.
Definition: Ein berechtigtes Interesse / rechtlicher Anspruch liegt immer dann vor, wenn der Auftraggeber glaubhaft belegen kann, dass der Einsatz von Detektiven zur Klärung oder Durchsetzung eigener Sach- und Rechtspositionen notwendig ist. Dies ist auch gegeben, wenn eigene oder fremde Rechte verletzt wurden oder ein hinreichender Tatverdacht diesbezüglich besteht.

Kann ein Detektiv mir Rechtsberatung erteilen?
Nein. Es gibt in Deutschland das so genannte Rechtsberatungsgesetz, welches es nur Volljuristen gestattet ist, rechtliche Beratungen durchzuführen. Ein seriöser Detektiv wird Sie jedoch immer dann, wenn konkrete juristische Fragen auftauchen, an Ihren Anwalt verweisen.

Behandeln Ihre Detektive meinen Fall wirklich vertraulich?
Die Diskretion leitet sich aus unserem Dienstleistungsvertrag und unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Dort Verpflichtet sich unser Unternehmen vertraglich, die von Ihnen zu Recht erwartete Vertraulichkeit auch unter allen Umständen einzuhalten. Selbstverständlich wahren wir strikteste Vertraulichkeit auch aus purem Eigeninteresse – denn unser guter Ruf ist unser größtes Kapital!

Was kann ich mit meinen Ermittlungsergebnissen anfangen?
Gut geschulte Privatdetektive sind Experten in der gerichtsverwertbaren Dokumentation ihrer Ermittlungen. Sie können also die Ihnen nach Abschluss Ihres Falls zur Verfügung gestellten Beweismittel ihrem Anwalt zur weiteren Verwertung übergeben, oder direkt bei Gericht als Beweis vorlegen. Natürlich erhalten Sie in vielen Fällen Fotos und Videos, die Sie ebenfalls als Beweismittel verwenden können, z.B. um eine schuldige Partei damit zu konfrontieren oder einen Vergleich auszuhandeln. Der vielleicht wichtigste Nutzen des Privatdetektivs liegt in seiner prozessualen Ladungsfähigkeit als Zeuge. Der Vorteil eines unparteiischen, gut beleumundeten Zeugen, der vor einem Richter erscheinen und sagen kann "Das habe ich mit eigenen Augen gesehen!" ist auch in unserer hochtechnischen Zeit nicht von der Hand zu weisen.

Kann ich meine Detektivkosten zurückerstatten lassen?
Detektivkosten sind im Kostenfestsetzungsverfahren erstattungsfähig, wenn sie sich im Verhältnis zur Bedeutung des Streitgegenstands in vernünftigen Grenzen halten, prozessbezogen waren, die erstrebten Feststellungen als notwendig angesehen werden konnten und eine einfachere Klarstellung nicht möglich war. Insbesondere ist es entfernt residierenden Versicherungen zuzugestehen, bei sehr hohen Schmerzensgeldforderungen auch im Interesse ihres Versicherten einen Detektiv zur Überprüfung einzusetzen; dessen Kosten sind in angemessener Höhe erstattungsfähig.
OLG Nürnberg, 29.11.90, 4 W 3657/90

Genießt ein Detektiv besonderen Status vor dem Gesetz?
Ein Privatdetektiv verfügt über die so genannten “Jedermannsrechte”, welche im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), der Strafprozessordnung (StPO) und einigen weiteren Gesetzestexten geregelt sind. Ein guter Detektiv kennt jedoch diese Bestimmungen ganz genau. Und sehr häufig können Privatdetektive mit Ergebnissen aufwarten, die selbst Behörden mit all ihren Sonderrechten nicht erreichen können. Deshalb weiß ein guter Detektiv im Unterschied zum Normalbürger ganz genau, was er darf und wie weit er gehen kann, um für seine Mandanten optimale Ergebnisse zu erreichen. Sehr häufig können Privatdetektive mit Ergebnissen aufwarten, die selbst Behörden mit all ihren Sonderrechten nicht erreichen können.

Ganz wichtig ist:
Wir besitzen Wissen und Kenntnisse, um in Situationen, die ein normaler Bürger nicht bewältigen kann, richtig zu handeln. Denn wir legen besonderen Wert auf eine professionelle und Rechtlich fundierte Durchführung unserer Aufträge.                                                                                                                                    

 

Tel Hotline16 h Detektiv Hotline:
       von 09:00 - 01:00 Uhr
          0800 - 007 0 110    (zum Nulltarif)
www.0800 . 007 0 110    (online Auskunft) Counter
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