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Wie können Sie international arbeiten?
Dadurch, dass wir
über ein Netz Internationaler Ermittler Verfügen, die entweder
ihren Sitz im Ausland haben oder im Ausland intensive Kontakte
unterhalten, sind wir in der Lage, schnell, effizient und
gemäß den rechtlichen Möglichkeiten vor Ort, tätig zu werden.
Wie
viele Mitarbeiter sind bei Ihnen beschäftigt?
Durch unsere festen
Kooperationen in unserem Netzwerk sind wir in der Lage, kurzfristig
einen Personalapparat von weltweit ca. 8.500 Personen zu
aktivieren.
In
welchen Ländern sind Sie tätig?
Die Ermittler und Agenten werden über unser Datennetz
verwaltet. Somit können wir in kürzester Frist einen ortsansässigen
Ermittler benachrichtigen, oder den zuständigen Agenten dorthin
entsenden. Weltweit. z.B. in Argentinien, Australien,
Belgien, Bermudas, Dänemark, Estland, Finnland,
Frankreich, Griechenland, Schottland, Nordirland, Hongkong,
Indien, Irland, Israel, Italien, Kanada, Kenia, Korea, Malta,
Mexiko, Monaco, Nepal, Neuseeland, Niederlande, Nigeria, Norwegen,
Österreich, Pakistan, Philippinen, Polen, Rumänien, Schweden,
Schweiz, Slowakische Republik, Spanien, Sri Lanka, Südafrika,
Tahiti, Thailand, Uganda, Venezuela, USA, Zypern, Tschechien
Dubai, Frankreich, Warschau.
Welche
Referenzen können Sie vorweisen?
Hier bitten wir
um Verständnis, da eine Namensnennung in dieser Angelegenheit
immer auf Rücksprache basieren muss weil wir unseren Klienten
vollen Datenschutz zusichern.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, bei unseren Auftragsgebern
jeweils eine Genehmigung zu Referenzzwecken einzuholen.
Was
ist ein berechtigtes Interesse?
Das berechtigte
Interesse ist in unserem Unternehmen die Grundlage für jede
einzelne Beauftragung.
Definition: Ein berechtigtes Interesse / rechtlicher
Anspruch liegt immer dann vor, wenn der Auftraggeber glaubhaft
belegen kann, dass der Einsatz von Detektiven zur Klärung
oder Durchsetzung eigener Sach- und Rechtspositionen notwendig
ist. Dies ist auch gegeben, wenn eigene oder fremde Rechte
verletzt wurden oder ein hinreichender Tatverdacht diesbezüglich
besteht.
Kann
ein Detektiv mir Rechtsberatung erteilen?
Nein. Es gibt in
Deutschland das so genannte Rechtsberatungsgesetz, welches
es nur Volljuristen gestattet ist, rechtliche Beratungen durchzuführen.
Ein seriöser Detektiv wird Sie jedoch immer dann, wenn konkrete
juristische Fragen auftauchen, an Ihren Anwalt verweisen.
Behandeln
Ihre Detektive meinen Fall wirklich vertraulich?
Die Diskretion
leitet sich aus unserem Dienstleistungsvertrag und unseren
allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Dort Verpflichtet sich
unser Unternehmen vertraglich, die von Ihnen zu Recht erwartete
Vertraulichkeit auch unter allen Umständen einzuhalten. Selbstverständlich
wahren wir strikteste Vertraulichkeit auch aus purem Eigeninteresse
denn unser guter Ruf ist unser größtes Kapital!
Was
kann ich mit meinen Ermittlungsergebnissen anfangen?
Gut geschulte Privatdetektive
sind Experten in der gerichtsverwertbaren Dokumentation ihrer
Ermittlungen. Sie können also die Ihnen nach Abschluss Ihres
Falls zur Verfügung gestellten Beweismittel ihrem Anwalt zur
weiteren Verwertung übergeben, oder direkt bei Gericht als
Beweis vorlegen. Natürlich erhalten Sie in vielen Fällen Fotos
und Videos, die Sie ebenfalls als Beweismittel verwenden können,
z.B. um eine schuldige Partei damit zu konfrontieren oder
einen Vergleich auszuhandeln. Der vielleicht wichtigste Nutzen
des Privatdetektivs liegt in seiner prozessualen Ladungsfähigkeit
als Zeuge. Der Vorteil eines unparteiischen, gut beleumundeten
Zeugen, der vor einem Richter erscheinen und sagen kann "Das
habe ich mit eigenen Augen gesehen!" ist auch in unserer
hochtechnischen Zeit nicht von der Hand zu weisen.
Kann
ich meine Detektivkosten zurückerstatten lassen?
Detektivkosten
sind im Kostenfestsetzungsverfahren erstattungsfähig, wenn
sie sich im Verhältnis zur Bedeutung des Streitgegenstands
in vernünftigen Grenzen halten, prozessbezogen waren, die
erstrebten Feststellungen als notwendig angesehen werden konnten
und eine einfachere Klarstellung nicht möglich war. Insbesondere
ist es entfernt residierenden Versicherungen zuzugestehen,
bei sehr hohen Schmerzensgeldforderungen auch im Interesse
ihres Versicherten einen Detektiv zur Überprüfung einzusetzen;
dessen Kosten sind in angemessener Höhe erstattungsfähig.
OLG Nürnberg, 29.11.90,
4 W 3657/90
Genießt
ein Detektiv besonderen Status vor dem Gesetz?
Ein Privatdetektiv
verfügt über die so genannten Jedermannsrechte, welche im
Bürgerlichen
Gesetzbuch (BGB), der Strafprozessordnung (StPO) und einigen
weiteren Gesetzestexten geregelt sind. Ein guter Detektiv
kennt jedoch diese Bestimmungen ganz genau. Und sehr häufig
können Privatdetektive mit Ergebnissen aufwarten, die selbst
Behörden mit all ihren Sonderrechten nicht erreichen können.
Deshalb weiß ein guter Detektiv im Unterschied zum Normalbürger
ganz genau, was er darf und wie weit er gehen kann, um für
seine Mandanten optimale Ergebnisse zu erreichen. Sehr häufig
können Privatdetektive mit Ergebnissen aufwarten, die selbst
Behörden mit all ihren Sonderrechten nicht erreichen können.
Ganz
wichtig ist:
Wir besitzen
Wissen und Kenntnisse, um in Situationen, die ein normaler
Bürger nicht bewältigen kann, richtig zu handeln. Denn wir
legen besonderen Wert auf eine professionelle und Rechtlich
fundierte Durchführung unserer Aufträge.
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