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Urteil | Akteneinsicht ja, Postversand nein!

Urteil | Akteneinsicht ja, Postversand nein!

Petra V. hatte nach ihrer Rückenoperation noch im­mer Beschwerden und woll­te deshalb in die Patienten­akte Einsicht nehmen. Da sie kein Auto hatte und die Klinik schwer zu erreichen war, wollte sie die Akte per Post zugesandt haben. Die Klinik lehnte ab und gewann den Rechtsstreit gegen Petra V. ­Patienten haben zwar ein Recht auf Einsicht in die Krankenakte, sie können aber nicht verlangen, dass die Originalakte mit der Post geschickt wird.

(Bundesverfassungsgericht, Az:.2 BvR 1/101)

 

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