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Urteil | Arbeitsrecht Anzügliche Bemerkung

Urteil | Arbeitsrecht | Anzügliche Bemerkung rechtfertigt fristlose Kündigung.

Arbeitsgericht Frankfurt am Main (AZ: 15 Ca 647/03)

Sachverhalt:

Matthias Matschow hat einen gut bezahlten Job als Gasinstallateur in einem Handwerksbetrieb bekommen. Mit seinen Kollegen kommt er klar, Probleme hat er nur mit einer Personal-Mitarbeiterin. Diese fordert ihn immer wieder auf, seine Abrechnungen pünktlich und korrekt vorzulegen. Als es wieder einmal einen Streit um eine Fahrtkosten-Abrechnung gibt, platzt Matthias Matschow der Kragen. "Solche Frauen wie dich hatte ich schon hunderte!" rutschte ihm wörtlich unter Zeugen heraus. Das läßt sich seine Kollegin ebenso wie sein Arbeitgeber nicht bieten. Herr Matschow fliegt aus dem Betrieb - und das weit vor dem Ende der regulären Kündigungsfrist. Doch der Entlassene zieht vor das Arbeitsgericht Frankfurt am Main. Das entschied:

Anzügliche Bemerkungen im Kollegenkreis können die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers rechtfertigen. Die Firma mußte damit rechnen, daß es auch künftig zu derart beleidigenden "Ausrastern" kommen kann. Deshalb ist das Abwarten bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist in diesem Fall nicht notwendig.

Matthias Matschow wurde also zu Recht entlassen.

 

Hinweis: Aus Datenschutzgründen wurden die oben aufgeführten Nahmen in alias Namen geändert.

Die Urteile jedoch sind Rechtskräftig.

Gf. Ahorn® Detektei

 

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