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Petra V. hatte nach ihrer Rückenoperation noch immer Beschwerden und wollte deshalb in die Patientenakte Einsicht nehmen. Da sie kein Auto hatte und die Klinik schwer zu erreichen war, wollte sie die Akte per Post zugesandt haben. Die Klinik lehnte ab und gewann den Rechtsstreit gegen Petra V. Patienten haben zwar ein Recht auf Einsicht in die Krankenakte, sie können aber nicht verlangen, dass die Originalakte mit der Post geschickt wird.
(Bundesverfassungsgericht, Az:.2 BvR 1/101)
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