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PostHeaderIcon Rechtssprechung bei Fehlverhalten von Mitarbeitern

Urteil | zum Fehlverhalten von Mitarbeiter

Ein Arbeitnehmer hat seinem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber anlässlich eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer wegen (Vorspiegeln einer Erkrankung) einem Detektiv dessen Überwachung überträgt und der Arbeitnehmer aufgrund der Ermittlungen einer vorsätzlichen vertragswidrigen Handlung überführt wird.

BAG 8 AZR 5/97

Während einer ärztlich Attestirrten Arbeitunfähigkeit darf der Arbeitnehmer/in sich nicht Genesungwidrig verhalten. Andernfalls liegt eine
vorsätzliche Vertragpflichtverletzung vor, die zum Schadenersatz gegenüber dem Arbeitgeber verpflichten kann. Der Schaden umfasst alle Aufwendungen des Arbeitgebers, soweit sie notwendig waren, auch die Kosten für die Beauftragung einer Detektei.

LAG Rheinland-Pfalz 5 Sa 540/99

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Ahorn® Detektei / internationale Ermittlungsdienste / bei unerlaubter Nebentätigkeit (Schwarzarbeit)

Sie haben in Ihrer Firma Mitarbeiter die auffällig oft krankgeschrieben sind und hegen den Verdacht, dass diese Mitarbeiter nicht nur Krank sind, sondern auch noch einer weiteren Tätigkeit nachgehen. Wir überprüfen und dokumentieren für sie diese Angelegenheit und ihren Verdacht und decken den Sachverhalt für sie auf.

Hinweis: Wenn sich ihr Verdacht bestätigt, können sie dem Mitarbeiter ggfs. fristlos kündigen und ihm die entstandenen Kosten, wie z.B. die Kosten des beauftragten Detektivs auferlegen.

Das Erstreben der Ahorn® Detektei ist es, ihnen mit all unserem technischen Equipment sowie unserem praktischen Know- How zur Verfügung zu stehen sowie ihnen zu helfen. Jeder Fall ist individuell und erfordert von uns gegebenenfalls unter Einbeziehung kriminalistischer Möglichkeiten (z.B. Spurensicherung und Analyse) unsere komplette Aufmerksamkeit, um den oder die Täter zu identifizieren und zu überführen.

 

(© 2003 - 2012 Detektei-Ahorn®)  Veröffentlichung oder Nachdruck von Inhalten dieser Seiten, auch Ansatz oder Auszugsweise, ist  nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung der Detektei-Ahorn® erlaubt. (§§4, 53, 54 Urheberechtsgesetz UrhG.)

 

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