Familienangelegenheiten

Nicht selten ist in familiären Streitigkeiten die Hinzuziehung eines Privatermittlers von Vorteil. Der von ihnen arrangierte Detektiv ist ein unabhängiger und glaubwürdiger Zeuge und kann ihnen je nach dem Ermittlungsergebnis, die entscheidende Wende im Streit um Sorgerecht und Erberecht bringen. Das Ermittlungsergebnis und die richtige Verwertung der erlangten Erkenntnisse dienen der Wahrheitsfindung und werden bei gerichtlichen Auseinandersetzungen auch maßgeblicher Bestandteil für ein korrektes Urteils sein.

Ob Sorgerecht, Scheidung, Kindesentzug oder Erbschaftsauseinandersetzungen, bleibt der von ihnen beauftragte Ermittler ein unparteiischer und glaubwürdiger Zeuge mit einem unanfechtbaren Beweis.

Gerade in familiären Auseinandersetzungen ist die lückenlose Observation einer bestimmten Person ein sicheres Hilfsmittel der Ermittler. Hierfür verschafft sich der Ermittler bereits im Vorfeld einen Überblick zum Sachverhalt, zur Person, deren Umfeld, Gewohnheiten und der Örtlichkeiten. Erst nach einer gründlichen Fallanalyse kann der Ermittler sicherstellen, dass Fehlerquellen ausgeschlossen sind und die Personenobservation lückenlos, unauffällig und reibungslos verläuft. Je genauer der Ermittler sich im Vorfeld mit dem jeweiligen Fall auseinandergesetzt hat, desto zügiger verlaufen die Ermittlungen. Nach Einstellung der Observation folgt das die Auswertung der einzelnen Ermittlungen. Die einzelnen Fakten werden zusammengefügt und ausgewertet.

Erst im Anschluss kann z. Bsp. ihre Vermutung, dass:

 

  1. der/die ehemalige Partner/in eine neue Lebensgemeinschaft eingegangen ist und ihre Unterhaltsrechtpflicht aufhebt,
  2. der/die ehemalige Partner/in aufgrund eines entsprechenden Einkommens nicht unterhaltsberechtigt ist,
  3. der/die Ehepartner/in eine Affäre hat,
  4. der Verbleib eines Kindes bei einer bestimmten Person, nicht zum Wohle des Kindes ist,
 
u.v.m. vom Ermittler bestätigt oder auch entkräftet werden.
  

Wir ermitteln in solchen Fällen diskret und absolut seriös, und zuverlässig zum wohl des Kindes.

 

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