Der Wiederspruch ist es, der uns produktiv macht
Ahorn® Detektive und Detektivinnen übernehmen auch Aufgaben in der präventiven Verbrechensbekämpfung. Hier ist es unsere Aufgabe, kriminelles Verhalten zu verhindern. Wir beraten über mögliche Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung von Diebstählen oder Einbrüchen und bei der Installation von Alarm- und Sicherungsanlagen in Gebäuden.
Ahorn® Detektive und Detektivinnen müssen auf vielen Gebieten kompetent sein. Unsere Tätigkeit reicht von der Ermittlung innerhalb einer zivilrechtlichen Interessenlage über die Aufklärung Wirtschafs- und Wettbewerbsrechtlicher Sachverhalte bis zur Hilfe für den Geschädigten bei straffrechtlichen Tatbeständen.
Ob es beispielsweise um Produktpiraterie, Patentverletzungen, Werkspionage oder Sabotage geht, um Versicherungs- oder Kreditbetrug, um Schuldnerermittlungen, um Computerkriminalität, um die Feststellung von Schwarzarbeit oder um das Aufspüren von "Blaumachern"; ob vermisste Personen gefunden werden müssen oder Ehebruch bewiesen werden muss; ob der verschwundene Dackel oder die gestohlene HiFi-Anlage wieder beigebracht werden soll - überall sind Detektive und Detektivinnen der Ahorn® am Werk. Oft dienen unsere Tätigkeitsberichte auch bei Gericht oder Anwälten/Anwältinnen als Beweismittel.
Ahorn® Detektive und Detektivinnen ermitteln auch Erben und Erbinnen im In- und Ausland - eventuell im Auftrag eines gerichtlichen Nachlasspflegers/einer gerichtlichen Nachlasspflegerin.
Auch im Bereich Kunst und Antiquitäten sind unsere Detektive und Detektivinnen tätig; hier führen wir Sicherheitsberatungen durch zum Schutz vor Diebstahl (zum Beispiel bezüglich der Installierung von Alarm- und Sicherungsanlagen in entsprechenden Geschäften) und klären Fälle von Kunst- und Antiquitätendiebstahl auf.
Unsere Versicherungsdetektive und -detektivinnen beschaffen und sichern für ihre Auftraggeber gewerbsmäßig Beweismaterial über Versicherungsbetrugsfälle.
Dabei handelt es sich schwerpunktmäßig um Betrugsfälle bei Kfz-Versicherungen (zum Beispiel durch erfundene oder provozierte Unfälle oder fingierte Diebstähle), bei Haftpflichtversicherung (zum Beispiel durch Umwandlung von Eigen- in Fremdschäden oder durch vorsätzlich herbeigeführte Schäden), bei Unfallversicherungen (zum Beispiel durch fingierte Unfälle, um den Bezug von Übergangsentschädigung oder Rentenzahlung bei Invalidität oder um den Bezug von Renten trotz wiederhergestellter Gesundheit zu erhalten).
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