Firmen AGBs der Ahorn Detektei
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ahorn® Detektei international Investigation
Vorbehaltlich einer anderweitigen ausdrücklichen Regelung im Vertrag steht die Umfang und Art der Durchführung des Auftrages alleine im pflichtgemäßen Ermessen der Auftragnehmerin. Das gilt auch hinsichtlich der Kosten für die Durchführung des Auftrages.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, jederzeit die eingesetzten Mitarbeiter abzuberufen und durch andere zu ersetzen. Durch Krankheit ausfallende Mitarbeiter können durch die Auftragnehmerin ersetzt werden.
Die Auftragnehmerin ist dazu berechtigt, sich zur Erledigung des ihr erteilten Auftrages der Dienste Dritter (z.B. Subunternehmer, Freie Mitarbeiter) zu bedienen. In diesem Fall ist die Auftragnehmerin verpflichtet, den Dritten zu verpflichten, die Verschwiegenheitsverpflichtungen aus diesem Vertrag zu beachten.
Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Informanten der die Auftragnehmerin.
Der Vertrag kann von beiden Parteien zum Ende eines Einsatztages gekündigt werden außer bei (Auslandseinsätzen) dann mit einer Frist von einem Tag, ohne dass es einer Begründung bedarf. Außerdem darf die Auftragnehmerin den Vertrag fristlos kündigen, wenn sich im Laufe der Durchführung des Auftrages ein Interessenkonflikt ergibt. In diesen Fällen hat die Auftragnehmerin Anspruch auf das bis zum Wirksamwerden der Kündigung angelaufene Honorar und Erstattung der bis dahin entstandener Auslagen.
Im Übrigen sind beide Parteien dazu berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor:
- für eine Kündigung des Auftraggebers:
- Untätigkeit der Auftragnehmerin
- Veränderung der Sachlage (im jeweiligen Fall)
- für eine Kündigung der Auftragnehmerin:
- unwahre Angaben des Auftraggebers,
- Aufträge die eine strafbare Handlung beinhalten o. zu einer solchen führen,
- Sonstige schwerwiegende Pflichtverletzungen des Auftraggebers.
Im Falle der fristlosen Kündigung ist das Honorar in dem bereits entstandenen Umfang zu zahlen. Außerdem hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin Schadensersatz zu leisten und den entgangenen Gewinn zu erstatten, sofern der wichtige Grund aus der Sphäre des Auftraggebers stammt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Tätigkeit der Auftragnehmerin, in gleicher Sache nicht selbst tätig zu werden oder Dritte tätig werden zu lassen
Der Auftraggeber versichert mit Unterzeichnung des Vertrages, an den zu ermittelnden Daten ein belegbares berechtigtes Interesse zu haben und dass er keine staatsgefährdenden oder gesetzeswidrigen Ziele mit der Erteilung dieses Auftrages verfolgt.
Fernmündliche Auskünfte sind jedoch ohne jede Gewähr und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Anspruch auf Berichterstattung hat der Auftraggeber erst nach vollständiger Zahlung des vereinbarten und berechneten Honorars. Schadensersatzansprüche wegen Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts am Bericht sind ausgeschlossen.
Alle erteilten Berichte bleiben unveräußerliches Eigentum der die Auftragnehmerin und müssen auf Verlangen wieder ausgehändigt werden.
Der Umstand, dass für die Auftragsbearbeitung eine auswärtige Übernachtung erforderlich ist, liegt im Ermessen der Detektei, wenn sich eine Übernachtung kostengünstiger als eine Heimfahrt erweist oder diese zeitlich unzumutbar ist.
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