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Die Ahorn Detektei | "sachkundig und professionell"

Der Ahorn Detektei ist es wichtig, aus zusammengetragene Informationen und die daraus resultierende Fakten bestmöglich zu integrieren um sie zusammenhängend besser verarbeiten zu können. Nur dadurch ist eine positive Weiterverarbeitung der angesammelten Daten möglich.
 

Hierbei ist es egal, ob es sich um einen Wirtschafs- oder Privatdelikt, der Aufdeckung eines Betrugs, eine Regressüberprüfung oder um die Durchsetzung eines Haftungsanspruchs handelt.

1. Sind Sie oder einer Ihrer Kunden auf der Suche nach einem professionellen Ermittlungsbüro?

2. Oder wünschen Sie nähere Informationen, ein persönliches Beratungsgespräch oder eine kurze Präsentation?
 
3. Dann nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne, eine Lösung zu finden.

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Mobbing & Erpressung

Mobbing & Erpressung!

Fällt der Begriff “Erpressung“ denkt jeder an Filme, wie z.Bsp. den Alfred Hitchcock- Klassiker „Blackmail“ aus dem Jahr 1929 oder auch an „The Rock- Fels der Entscheidung“ von Michael Bay mit Sean Connery und Nicolas Cage aus dem Jahr 1996. Ein großer Teil der Bevölkerung glaubt, dass Erpressung überwiegend mit einem anonymen Erpresserbrief, einer Geldforderung oder auch mit einer Geiselnahme einhergeht. Jedoch kann eine Erpressungshandlung auch anderweitig ausgeübt werden und ist daher auch in allen Bereichen unseres Lebens, Handelns und in jeder Bevölkerungsschicht zu finden.

Da die Erpressung allgemein auf eine Geldforderung bzw. eine Gegenleistung, wie das obligatorische Fluchtfahrzeug eines Bankräubers reduziert wird, ist an dieser Stelle eine noch recht unbekannte Art der Erpressung in den Vordergrund zu stellen. Haben sie schon mal etwas über die emotionale Erpressung gehört? Jedem ist diese Unterart der Erpressung bereits begegnet und sie lässt sich in einfachen Worten beschreiben: Eine emotionale Erpressung liegt dann vor, wenn eine Person versucht glaubhaft einer anderen Person Schuldgefühle androht, wie z. Bsp. „Wenn du nicht bei mir bleibst, bringe ich mich um!“ oder „Wenn du das nicht tust, dann werde ich das jedem erzählen!“. In der heutigen Zeit sind die emotionale Erpressung und allein die Versuch zu einer solchen recht häufig bereits in Schulen bzw. allgemein unter Jugendlichen zu finden, da Gewalt und Mobbing an Schulen oder an Berufsausbildungsplätzen keine Einzelfälle sind.

Die Erpressung beginnt, sobald einem Menschen (auch unter Anwendung von Gewalt) gedroht wird. Wird etwas, wieder seines Willen, verlangt zu tun oder zu unterlassen und die erzwungene Handlung dem Genötigten oder einem Dritten schädigt, gelten die Vorschriften des Strafgesetzbuches. So kann ebenso ein Erpresser gleich einem Räuber behandelt werden, wenn der Tathergang dies zulässt.

 

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Vermögensrecherchen

Vermögensrecherchen!
 

Das Vermögen einer Person oder auch einer Gesellschaft kann sehr unterschiedlich sein. Es kann u.a. aus Barvermögen, Immobilien, Grund- und Boden oder Konsumgütern bestehen, kann in einem Währungsbetrag festgehalten werden und steht dem Eigentümer in der Regel auch kurzfristig zur Verwertung zur Verfügung. Sei es aus privaten, wirtschaftlichen oder strafrechtlichen Gründen, ob im In- oder Ausland, in allen Tätigkeitsfeldern können Ermittlungen von unseren Detektiven über Vermögensbestände vorgenommen werden.

Die Rekonstruierung von privaten Vermögensbeständen von z. Bsp. eines Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes, kann den Hinterbliebenen Klarheit über das tatsächliche Erbe verschaffen und beugt familiären Streitigkeiten vor. Bereits gegenwärtig geht ein deutlicher Trend dahin, das materielle und immaterielle Vermögen einer natürlichen Person noch zu deren Lebzeiten in einem Protokoll aufzunehmen und bei einer neutralen Person (Vertrauensperson) zu hinterlegen. Dieser positive Trend gibt Aufschluss über einen Anfangsbestand des privaten Vermögens und kann für die Ermittlungen zum Verbleib dessen sehr hilfreich sein.
Im Wirtschaftsleben sind Vermögensrecherchen unserer Detektive bereits Tagesordnung. Allein im Zuge der Zwangsvollstreckung oder der Zwangssicherungsmaßnahmen, sind Gläubiger an den Ermittlungsergebnissen unserer Detektive zum frei verwertbaren Vermögen des Schuldners interessiert. Dies wird normaler Weise über einen vom Gericht beauftragten Gerichtsvollzieher vor Ort festgestellt und ggfs. bei Vermögenslosigkeit in der Eidesstattlichen Versicherung festgehalten.

Da sich die wenigsten Schuldner Gedanken über die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung machen, wissen daher die meisten Schuldner leider auch nicht, dass  sie aufgrund falscher oder auch unterlassener Angaben eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung gem. § 156 ff. StgB begangen haben. Kann dem Schuldner eine solche Handlung nachgewiesen werden, würde z. Bsp. die Gläubigerforderung in einem Verbraucherinsolvenzverfahren des Schuldners von einer späteren Restschuldbefreiung nicht betroffen sein und auch nach Ende des 6- jährigen Verfahrens fortbestehen.

Im strafrechtlichen Sinne ist eine Vermögensrecherche nur in Betracht zu ziehen, wenn z. Bsp. aufgrund eines Diebstahls oder einer Sachbeschädigung das Vermögen des Opfers geschädigt wurde. Da oftmals geltend gemachte Schadenssummen in die Höhe getrieben werden, sind es die Täter, welche sich Klarheit über das Vermögen des Opfers verschaffen möchten. Dies vor dem Hintergrund, um das eigene Strafmaß zu mindern.

 

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