Schuldner Recherchen und Ermittlungen
Adressenrecherchen / Schuldnerermittlungen und Recherchen
Gläubiger, die im Zuge einer Zwangsvollstreckung ihr Recht aus einem vollstreckbaren Titel gegen einen Schuldner geltend machen müssen, stehen oftmals vor unzumutbaren und unnötigen Problemen, deren Kosten einzig und allein erneut zu Lasten des Gläubigers gehen.
Unbekannt verzogen und kein Nachsendeantrag. Die Zustellung von gerichtlichen Schreiben, wie es Man- oder Vollstreckungsbescheid sind, die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden durch den Schuldner vereitelt und unmöglich gemacht, da keine Ladungfähige Anschrift des Gemeinschuldners bei den Meldebehörden bekannt ist.
Ein redlicher Schuldner wird sich nach einem Umzug unverzüglich in der Stadt oder Gemeinde seines neuen Aufenthaltsortes anmelden und seine Anschrift mitteilen. Mit einem redlichen Schuldner hat der Gläubiger keine weiteren Zustellprobleme.
Die aktuellen Regelungen öffnen Schuldnern, die vorsätzlich ihre Verbindlichkeiten nicht begleichen wollen, Tür und Tor. Da seitens der Meldebehörden kaum noch eine Prüfung der gemeldeten Daten erfolgt, kann die Richtigkeit einer zustellefähigen Anschrift von dort aus nicht mehr gewährleistet werden. Die Beitreibungsmaßnahmen einer Forderung oder die Durchsetzung des Gläubigerrechts stockt und endet nicht selten in einer Sackgasse, da der Schuldner nicht mehr auffindbar ist.
Wir können Ihnen helfen! Für die Ermittlung eines Wohn- bzw. gegenwärtigen Aufenthaltsort sowie Arbeitgeber- und Geburtsdaten scheuen wir keine Zeit und Mühe. Wir geben uns nicht mit den Daten aus bestehenden Archiven zufrieden. Sämtliche Anfragen werden von uns, vor Herausgabe an unsere Klienten, aktuell recherchiert.
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2. Recherche und Ermittlung
| Zeugensuche jeder Art |
ZeugensucheDie verschidensten Arten von Zeugen Ob Amtszeuge, Erkennungszeuge, Augenzeuge, Ohrenzeuge oder Zeuge vom Hörensagen, in jedem Fall handelt es sich um eine natürliche Person, die hinsichtlich eines aufzuklärenden Sachverhaltes durch die eigene Wahrnehmung Angaben zur Sache machen und ein Zeugnis ablegen kann. Zeugen gibt es im Rahmen der Polizeiarbeit, Staatsanwaltschaft und Verwaltung, wie auch bei der Aufnahme einer Urkunde und vor Gericht. Aber auch bei Ritualen oder Zeremonien (z.B. Trauungen) werden wir Zeugen antreffen. Die Art des Zeugen und seine Aussagen sind gemessen an dessen Eigenschaft. So trägt die Aussage eines Erkennungszeugen, der einen Täter wiedererkennen kann oder auch eines Augenzeugen, der einen Vorgang optisch wahrgenommen hat, höheren Wert bei der Wahrheitsfindung, als die eines Ohrenzeugen, der etwas gehört, aber nicht gesehen hat. Ein Zeuge schildert dem Gericht seine persönlich sinnliche Wahrnehmungen, er hat keine Rechtsmeinungen oder Erfahrungswissen. Fehler der Fragetechnik der Verhörsperson, Mängel in der Wahrnehmung und Speicherung des Erlebten beim Zeugen, aber auch etwaige Lügenhaftigkeit eines Zeugen müssen bei der Würdigung der Zeugenaussage berücksichtigt werden. So kann der ein einziger vermeidlich sicherer Zeuge schnell zum Wackelkandidaten werden. Sichern sie sich daher mit weiteren und glaubwürdigen Zeugen, wie z.B. einem Detektiv, der als Augenzeuge im Zuge seiner durchgeführten Beobachtungen Zeugnis ablegen kann oder auch einem Sachverständigen, rechtzeitig ab. Haben Sie noch Fragen? Oder wollen Sie uns einen Auftrag erteilen Hier gelangen Sie zum Anfrageformular Hier gelangen Sie zum Auftragsformular |
Ermittlungen Unternehmen
| Mitarbeiterprüfungen |
Ahorn® Detektei / internationale Ermittlungsdienste / bei unerlaubter Nebentätigkeit (Schwarzarbeit)Sie haben in Ihrer Firma Mitarbeiter die auffällig oft krankgeschrieben sind und hegen den Verdacht, dass diese Mitarbeiter nicht nur Krank sind, sondern auch noch einer weiteren Tätigkeit nachgehen. Wir überprüfen und dokumentieren für sie diese Angelegenheit und ihren Verdacht und decken den Sachverhalt für sie auf. Hinweis: Wenn sich ihr Verdacht bestätigt, können sie dem Mitarbeiter ggfs. fristlos kündigen und ihm die entstandenen Kosten, wie z.B. die Kosten des beauftragten Detektivs auferlegen.
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