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Ahorn® Detektei / internationale Ermittlungsdienste / bei der Fahndung nach vermissten Personen

Im Rahmen der privaten Ermittlungen und der Verfolgung und Aufklärung von Straftaten, aber auch vorbeugend zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, fahndet die Ahorn® Detektei nach vermissten Personen, Kindern und sonstigen Gegenständen. Wir sind in der Lage unsere Detektive und Detektivinnen europaweit und international zum Einsatz zu bringen.
 

Ahorn® Detektive/Detektivinnen beschaffen und sichern gewerbsmäßig Beweismaterial als private Ermittler/innen, wenn ein "berechtigtes Interesse" vorliegt. Im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen holen und sichern wir Beweismaterial unter Beachtung gesetzlicher (einschränkender) Bestimmungen.

(© 2003 - 2012  Detektei-Ahorn®)  Veröffentlichung oder Nachdruck von Inhalten dieser Seiten, auch Ansatz oder Auszugsweise, ist  nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung der Detektei-Ahorn® erlaubt. (§§4, 53, 54 Urheberechtsgesetz UrhG.)

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PostHeaderIcon 2. Private Ermittlungen

Ermittlung bei Kindesentzug

Kindesentführung


Der Entzug eines minderjährigen Kindes ist nach
§235 StGB strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.

Die deutschen Gerichte klassifizieren die Wegnahme eines minderjährigen Kindes in die Begriffe Kindesentführung, Kindesmitnahme und Kindesentzug. Wobei hier das Wohl des Kindes zur Bewertung in den Vordergrund gestellt wird. Stets wiederkehrend zu hören sind alle drei Klassifizierungen, wenn aus familiären, privaten oder religiösen Gründen ein Elternteil das gemeinsame Kind ins Ausland verbringt. Wobei die eindeutige Kindesentführung sich hier durch die Mitnahme eines Kindes durch einen fremden Täter darstellen lässt.

Wenn ein Elternteil nicht im Besitz der alleinigen elterlichen Sorge oder des Aufenthaltsbestimmungsrechtes eines Kindes ist und das gemeinsame Kind gegen den Willen des anderen Elternteils aus dessen Einflussbereich bringt sowie den Umgang mit dem Kind verhindert, liegt bereits deutlich eine Verletzung des Sorge- und Umgangsrecht vor. Vollkommen unbeachtet bleibt hierbei die Dauer des Kindesentzugs, was letztlich bedeutet, dass bereits einige Minuten ausreichend sein können, um eine Straftat zu begehen. Entscheidend ist nicht immer die Frage, wer das Sorgerecht ausübt, sondern in erster Linie das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Verfügen beide Elternteile über das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht, so sind auch beide Elternteile entscheidungsberechtigt. Die Entscheidungsberechtigten müssen daher gemeinsam über den Aufenthaltsort des Kindes entscheiden, d.h. bei Elternteile, die im Besitz der gemeinsamen elterlichen Sorge sind, hat ein einzelner Elternteil nicht das Recht, mit dem Kind seinen Aufenthaltsort ins Ausland zu verlegen. Auch dann nicht, wenn das Kind bereits bei ihm lebt, denn das Sorgerecht schließt nicht automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit ein.
Erfolgt ein Kindesentzug durch den Aufenthaltsbestimmungsberechtigten Elternteil, muss nicht immer ein strafrechtlicher Verstoß vorliegen. Dies trifft ggfs. zu, wenn dem anderen Elternteil der Umgang mit dem Kind ermöglicht bleibt. Mittlerweile urteilen Gerichte bei der Strafzumessung im Rahmen eines internationalen Kindesentzuges so, dass der Täter nicht, oder nur gering verurteilt wird, wenn er dem anderen Elternteil die reelle Möglichkeit geboten hat, dass Kind auch im Ausland zu besuchen. Übrig bleibt das Umgangs- bzw. Besuchsrecht, was in den Vorschriften gem. §1684 I BGB regelt deutlich geregelt wird:

"Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt."

 

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PostHeaderIcon 2. Recherche und Ermittlung

Internet- Fahndung

Ahorn® Detektei  internationale Ermittlungsdienste Internetrecherchen (Internet- Fahndung)

Das Internet ist für viele Personen noch ein sehr schwieriges Medium. Unsere Recherchen in diesem Bereich reichen von der Partnerüberprüfung in diversen Chat- Räumen bis hin zur Prüfung der Internetpräsens einer bestimmten Person. Wir ermitteln für sie, inwieweit sich ihr Partner in besonderen Chat- Räumen aufhält, um neue Bekanntschaften zu schließen oder ob eine Internetpräsens eines Geschäftskonkurrenten den allgemeinen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes entspricht oder sogar eine wettbewerbswidrige Handlung vorliegt. Es wird in diesem Rahmen von uns keine rechtliche Beratung durchgeführt.

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PostHeaderIcon Ermittlungen Unternehmen

Mitarbeiterprüfungen

Ahorn® Detektei / internationale Ermittlungsdienste / bei unerlaubter Nebentätigkeit (Schwarzarbeit)

Sie haben in Ihrer Firma Mitarbeiter die auffällig oft krankgeschrieben sind und hegen den Verdacht, dass diese Mitarbeiter nicht nur Krank sind, sondern auch noch einer weiteren Tätigkeit nachgehen. Wir überprüfen und dokumentieren für sie diese Angelegenheit und ihren Verdacht und decken den Sachverhalt für sie auf.

Hinweis: Wenn sich ihr Verdacht bestätigt, können sie dem Mitarbeiter ggfs. fristlos kündigen und ihm die entstandenen Kosten, wie z.B. die Kosten des beauftragten Detektivs auferlegen.

Das Erstreben der Ahorn® Detektei ist es, ihnen mit all unserem technischen Equipment sowie unserem praktischen Know- How zur Verfügung zu stehen sowie ihnen zu helfen. Jeder Fall ist individuell und erfordert von uns gegebenenfalls unter Einbeziehung kriminalistischer Möglichkeiten (z.B. Spurensicherung und Analyse) unsere komplette Aufmerksamkeit, um den oder die Täter zu identifizieren und zu überführen.

 

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