Erpressung Räuber Tathergang
Mobbing & Erpressung!
Fällt der Begriff “Erpressung“ denkt jeder an Filme, wie z.Bsp. den Alfred Hitchcock- Klassiker „Blackmail“ aus dem Jahr 1929 oder auch an „The Rock- Fels der Entscheidung“ von Michael Bay mit Sean Connery und Nicolas Cage aus dem Jahr 1996. Ein großer Teil der Bevölkerung glaubt, dass Erpressung überwiegend mit einem anonymen Erpresserbrief, einer Geldforderung oder auch mit einer Geiselnahme einhergeht. Jedoch kann eine Erpressungshandlung auch anderweitig ausgeübt werden und ist daher auch in allen Bereichen unseres Lebens, Handelns und in jeder Bevölkerungsschicht zu finden.
Da die Erpressung allgemein auf eine Geldforderung bzw. eine Gegenleistung, wie das obligatorische Fluchtfahrzeug eines Bankräubers reduziert wird, ist an dieser Stelle eine noch recht unbekannte Art der Erpressung in den Vordergrund zu stellen. Haben sie schon mal etwas über die emotionale Erpressung gehört? Jedem ist diese Unterart der Erpressung bereits begegnet und sie lässt sich in einfachen Worten beschreiben: Eine emotionale Erpressung liegt dann vor, wenn eine Person versucht glaubhaft einer anderen Person Schuldgefühle androht, wie z. Bsp. „Wenn du nicht bei mir bleibst, bringe ich mich um!“ oder „Wenn du das nicht tust, dann werde ich das jedem erzählen!“. In der heutigen Zeit sind die emotionale Erpressung und allein die Versuch zu einer solchen recht häufig bereits in Schulen bzw. allgemein unter Jugendlichen zu finden, da Gewalt und Mobbing an Schulen oder an Berufsausbildungsplätzen keine Einzelfälle sind.
Die Erpressung beginnt, sobald einem Menschen (auch unter Anwendung von Gewalt) gedroht wird. Wird etwas, wieder seines Willen, verlangt zu tun oder zu unterlassen und die erzwungene Handlung dem Genötigten oder einem Dritten schädigt, gelten die Vorschriften des Strafgesetzbuches. So kann ebenso ein Erpresser gleich einem Räuber behandelt werden, wenn der Tathergang dies zulässt.
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