Kurzbeschreibung zu Unterhaltsangelegenheiten
Das aus der französischen Sprache bekannte Wort Alimente (Lebensmittel/Nahrung) war ein weit verbreiterter Begriff, der hier zu Lande zumeist im Zusammenhang auf uneheliche Kinder gefallen ist. Umgangssprachlich wird zwar oft noch von Alimenten gesprochen, jedoch hat sich die heutige Rechtssprache auf den Begriff des Unterhalts festgelegt. Beide Begriffe bilden eine soziale Grundabsicherung des Lebensbedarfs und unterstützen Familienmitglieder gegenseitig materiell, wie auch finanziell. Mit der Unterhaltspflicht werden das Prinzip der innerfamiliären Fürsorge und das Solidaritätprinzip der Bedarfsgemeinschaft Familie im Gleichgewicht gehalten.
Unterhaltsberechtigte Personen sind die eigenen leiblichen oder adoptierten Kinder, Lebensgefährten, Eltern, sonstige Familienmitglieder oder Personen für die man die Sorge- und Erziehungsberechtigung übernommen hat. Platz eins der häufigsten Streitigkeiten um Unterhalt geht hier an den Kindesunterhalt, der knapp verfolgt wird vom Unterhalt für den getrennt lebenden od. auch ehemaligen Ehepartner bzw. dem anderen Elternteil der Kinder. Gegenwärtig sind bereits ca. eine Millionen deutsche Kinder auf Sozialhilfe angewiesen, da Elternteile ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen. Dem Ideenreichtum zur Verschleierung von Einkommen und wirtschaftlichen Verhältnissen, neuen Lebensgemeinschaften u.v.m. sind hier kaum Grenzen gesetzt, so das mittlerweile nur noch jeder Dritte seinen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
Wussten sie eigentlich, dass ein volljähriges Kind keinen Anspruch auf Unterhalt hat, wenn es eigene Einkünfte erwirtschaftet, mit denen es sich selbst ausreichend versorgen kann? Oder wussten sie, dass Unterhaltsansprüche eines volljährigen Kindes entfallen können, wenn das Kind nach Ende der Schul- od. Berufsausbildung verpflichtet ist, eine Lehr- od. Arbeitsstelle anzunehmen und sich nicht ausreichend um eine solche kümmert? Unterhaltsansprüche können aber auch entfallen, wenn das Kind durch sein eigenes Verhalten kein eigenes Einkommen verdient, obwohl es ihm zuzumuten wäre oder wenn es sich durch sein Verhalten in erheblichem Umfang undankbar gegenüber dem zahlungspflichtigen Elternteil erwiesen hat. Straftaten gegen die Eltern wie z.B. bei schweren Beleidigungen, körperlichen Angriffen, Bedrohung der Eltern, Verschweigen von eigenen Einkünften; Schädigung des zahlungspflichtigen Elternteils in beruflicher und wirtschaftlicher Hinsicht; Herbeiführung der Bedürftigkeit des Kindes durch Drogen- oder übermäßigen Alkoholkonsum; erhebliche Gefährdung des Ansehens des zahlungspflichtigen Elternteils!
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Überwachung und ObservationDeffinition von Behördlichen und Privaten Überwachungen und Observationen Eine Observation im wirtschaftlichen oder privaten Leben ist nicht nur geplant, sondern erfolgt gleichermaßen unter dem Observationen im privaten oder wirtschaftlichen Umfeld einer Person ermöglichen die Ansammlung von Beweisen, welche z.B. den Verdacht auf Untreue eines Ehepartners, den Leistungsbetrug gegenüber dem Arbeitgeber oder wiederkehrende Beschädigung ihres Eigentums klarstellen und gerichtsverwertbar belegen kann. Die während einer Observation erfassten Daten und vertraulichen Informationen sind heutzutage anerkannte Hilfsmittel der Beweisaufnahme. Gerade in vorangeschrittenen Auseinandersetzungen, sind die chronologisch geordneten Observationsberichte durch Detektive nicht mehr wegzudenken. Dies allein vor dem Hintergrund der Uneinigkeit der streitenden Parteien und der Richter, die sich ein Bild einer Gesamtsituation verschaffen müssen, um ein späteres Urteil fällen zu können.
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