Ermittlung gegen unbekannt...
Ermittlungen gegen unbekannt...

Meist ist die Erstattung einer Strafanzeige gegen eine bekannte oder auch unbekannte Person Anlass der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Jedoch gibt ebenso bestimmte Delikte, bei denen das Gesetz die Strafverfolgung nicht von der Strafanzeige des Opfers abhängig macht, sondern eine Staatsanwaltschaft kraft Gesetz zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens verpflichtet. 
Die Strafverfolgungsbehörde muss aber erst in Kenntnis über das Delikt sein und das Delikt muss deutliche Anhaltspunkte für eine Straftat beinhalten. Da Strafverfolgungsbehörden in deren Ermittlungsmöglichkeiten vom Gesetzgeber in klare Grenzen verwiesen werden, erscheint betroffenen Opfern oftmals unverständlich. In vielen Fällen ergreifen dann Opfer Eigeninitiative, indem sie eine Detektei mit noch weiteren Recherchetätigkeiten beauftragen. Die Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaften und Detekteien wird immer häufiger, da langwierig, bürokratische Hürden unbürokratisch umgangen werden und dies ohne zugrunde liegende Gesetze zu verletzen.
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2. Recherche und Ermittlung
| Ermittlung bei Todesfällen |
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| Sicherung- Geschäftsabwiklungen |
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