Observation & Beschattung
Überwachung und Observation
Observationen im privaten oder wirtschaftlichen Umfeld einer Person ermöglichen die Ansammlung von Beweisen, welche z.B. den Verdacht auf Untreue eines Ehepartners, den Leistungsbetrug gegenüber dem Arbeitgeber oder wiederkehrende Beschädigung ihres Eigentums klarstellen und gerichtsverwertbar belegen kann.
Wir sind Fachlich Schriftlich sowie geistig in der Lage auch mit Hilfe unserer Mitarbeiter und einem speziellem Equipment eine Beobachtung bzw.Observation absolut unauffällig durchzuführen. Die zum fallbezogene Observation oder Beobachtung wird ausschließlich fachlich sachlich sowie technik beweiskräftig, und ordnungsgemäß dokumentiert.
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2. Recherche und Ermittlung
| Verstoß nach Urheberrechtsgesetz (UrhG) |
Verstoß nach Urheberrechtsgesetz (UrhG)In § 1 UrhG steht geschrieben:“ Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.“ Dies bedeutet nichts anderes, als dass ein Urheber im privatrechtlichen Sinne der Erschaffer eines künstlerischen, literarischen oder ähnlichen Werkes ist. In § 7 UrhG steht kurz und knapp geschrieben, wer Urheber eines Werkes ist. Es wird deutlich festgelegt: “Urheber ist der Schöpfer des Werkes.“ Der Bundesgerichtshof hat dies in der BGHZ 18, 175 ff. konkretisiert, denn: „Von sonstigen Erzeugnissen unterscheidet sich ein urheberrechtlich geschütztes Werk dadurch, das etwas Neues und Besonderes, von bisher Bekannten zu Unterscheidendes darstellt und auf diese Weise dem individuellen menschlichen Geist Ausdruck verleiht. Charakteristische Merkmale des Werkes sind somit sein geistiger Inhalt, seine Ausdrucksform, und seine Individualität. Zufallswerke sind keine Werke in diesem Sinne, da sie nicht durch den individuellen Geist geprägt sind. Geschützt ist jedes einzelne Werk als solches, nicht hingegen die Werkgattung, der es angehört.“ Ob es sich bei dem einzelnen Werk nun um einen Musiktitel handelt, um Schriftwerke, Computerprogramme, Datenbanken, Filme, geistige Schöpfungen oder gar amtliche Werke bleibt gleich, denn alle haben das Privileg geschützt zu werden. Bereits Prominente Personen der Musik haben Melodien verwendet die dem Urheberrecht einer anderen Person zuzuordnen waren. Diese rechtlichen Streitigkeiten stellen stets eine Medienspektakel dar, da der Urheber hier einem nicht unerheblichen finanziellen Schaden entgegensieht. Jedoch nicht allein in der Musik ist der sogenannte “Ideenklau“ gang und gäbe. In allen wirtschaftlichen Ebenen finden wir die unerlaubte Nutzung geschützter Werke, was nicht der rechtlichen Norm entspricht und der weltweiten Wirtschaft jährlich in Millionenhöhe schadet.
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Ermittlungen Unternehmen
| Mitarbeiterprüfungen |
Ahorn® Detektei / internationale Ermittlungsdienste / bei unerlaubter Nebentätigkeit (Schwarzarbeit)Sie haben in Ihrer Firma Mitarbeiter die auffällig oft krankgeschrieben sind und hegen den Verdacht, dass diese Mitarbeiter nicht nur Krank sind, sondern auch noch einer weiteren Tätigkeit nachgehen. Wir überprüfen und dokumentieren für sie diese Angelegenheit und ihren Verdacht und decken den Sachverhalt für sie auf. Hinweis: Wenn sich ihr Verdacht bestätigt, können sie dem Mitarbeiter ggfs. fristlos kündigen und ihm die entstandenen Kosten, wie z.B. die Kosten des beauftragten Detektivs auferlegen.
(© 2003 - 2012 Detektei-Ahorn®) Veröffentlichung oder Nachdruck von Inhalten dieser Seiten, auch Ansatz oder Auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung der Detektei-Ahorn® erlaubt. (§§4, 53, 54 Urheberechtsgesetz UrhG.)
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