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Vermögensrecherchen!
 

Das Vermögen einer Person oder auch einer Gesellschaft kann sehr unterschiedlich sein. Es kann u.a. aus Barvermögen, Immobilien, Grund- und Boden oder Konsumgütern bestehen, kann in einem Währungsbetrag festgehalten werden und steht dem Eigentümer in der Regel auch kurzfristig zur Verwertung zur Verfügung. Sei es aus privaten, wirtschaftlichen oder strafrechtlichen Gründen, ob im In- oder Ausland, in allen Tätigkeitsfeldern können Ermittlungen von unseren Detektiven über Vermögensbestände vorgenommen werden.

Die Rekonstruierung von privaten Vermögensbeständen von z. Bsp. eines Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes, kann den Hinterbliebenen Klarheit über das tatsächliche Erbe verschaffen und beugt familiären Streitigkeiten vor. Bereits gegenwärtig geht ein deutlicher Trend dahin, das materielle und immaterielle Vermögen einer natürlichen Person noch zu deren Lebzeiten in einem Protokoll aufzunehmen und bei einer neutralen Person (Vertrauensperson) zu hinterlegen. Dieser positive Trend gibt Aufschluss über einen Anfangsbestand des privaten Vermögens und kann für die Ermittlungen zum Verbleib dessen sehr hilfreich sein.
Im Wirtschaftsleben sind Vermögensrecherchen unserer Detektive bereits Tagesordnung. Allein im Zuge der Zwangsvollstreckung oder der Zwangssicherungsmaßnahmen, sind Gläubiger an den Ermittlungsergebnissen unserer Detektive zum frei verwertbaren Vermögen des Schuldners interessiert. Dies wird normaler Weise über einen vom Gericht beauftragten Gerichtsvollzieher vor Ort festgestellt und ggfs. bei Vermögenslosigkeit in der Eidesstattlichen Versicherung festgehalten.

Da sich die wenigsten Schuldner Gedanken über die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung machen, wissen daher die meisten Schuldner leider auch nicht, dass  sie aufgrund falscher oder auch unterlassener Angaben eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung gem. § 156 ff. StgB begangen haben. Kann dem Schuldner eine solche Handlung nachgewiesen werden, würde z. Bsp. die Gläubigerforderung in einem Verbraucherinsolvenzverfahren des Schuldners von einer späteren Restschuldbefreiung nicht betroffen sein und auch nach Ende des 6- jährigen Verfahrens fortbestehen.

Im strafrechtlichen Sinne ist eine Vermögensrecherche nur in Betracht zu ziehen, wenn z. Bsp. aufgrund eines Diebstahls oder einer Sachbeschädigung das Vermögen des Opfers geschädigt wurde. Da oftmals geltend gemachte Schadenssummen in die Höhe getrieben werden, sind es die Täter, welche sich Klarheit über das Vermögen des Opfers verschaffen möchten. Dies vor dem Hintergrund, um das eigene Strafmaß zu mindern.

 

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Verstoß nach Urheberrechtsgesetz (UrhG)

Verstoß nach Urheberrechtsgesetz (UrhG)

In § 1 UrhG steht geschrieben:“ Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und  Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.“ Dies bedeutet nichts anderes, als dass ein Urheber im privatrechtlichen Sinne der Erschaffer eines künstlerischen, literarischen oder ähnlichen Werkes ist.

In § 7 UrhG steht kurz und knapp geschrieben, wer Urheber eines Werkes ist. Es wird deutlich festgelegt: “Urheber ist der Schöpfer des Werkes.“ Der Bundesgerichtshof hat dies in der BGHZ 18, 175 ff. konkretisiert, denn: „Von sonstigen Erzeugnissen unterscheidet sich ein urheberrechtlich geschütztes Werk dadurch, das etwas Neues und Besonderes, von bisher Bekannten zu Unterscheidendes darstellt und auf diese Weise dem individuellen menschlichen Geist Ausdruck verleiht. Charakteristische Merkmale des Werkes sind somit sein geistiger Inhalt, seine Ausdrucksform, und seine Individualität. Zufallswerke sind keine Werke in diesem Sinne, da sie nicht durch den individuellen Geist geprägt sind. Geschützt ist jedes einzelne Werk als solches, nicht hingegen die Werkgattung, der es angehört.“

 Ob es sich bei dem einzelnen Werk nun um einen Musiktitel handelt, um Schriftwerke, Computerprogramme, Datenbanken, Filme, geistige Schöpfungen oder gar amtliche Werke bleibt gleich, denn alle haben das Privileg geschützt zu werden.

Bereits Prominente Personen der Musik haben Melodien verwendet die dem Urheberrecht einer anderen Person zuzuordnen waren. Diese rechtlichen Streitigkeiten stellen stets eine Medienspektakel dar, da der Urheber hier einem nicht unerheblichen finanziellen Schaden entgegensieht. Jedoch nicht allein in der Musik ist der sogenannte “Ideenklau“ gang und gäbe. In allen wirtschaftlichen Ebenen finden wir die unerlaubte Nutzung geschützter Werke, was nicht der rechtlichen Norm entspricht und der weltweiten Wirtschaft jährlich in Millionenhöhe schadet.

Hier spielen private Ermittlungsteams eine entscheidende Rolle in der Beweissicherung und Dokumentation, indem die jeweiligen Plagiate gesammelt, chronologisch aufbereitet und ausgewertet werden.

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Analysen bei Bewerbungsprofile

Analysen & Hintergrundinformationen von Bewerbungsprofilen

Hintergrundinformationen Auf der Suche nach fachlich geeigneten Mitarbeitern stoßen Personalmanager oft an ihre Grenzen. Das Personalmanagement muss das Lesen von wohlwollend geschriebenen Zeugnissen, Beurteilungen beherrschen und auch über eine einwandfreie Menschenkenntnis verfügen, um dem wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens nicht zu gefährden. Ist sich das Personalmanagement erst einmal darüber im Klaren, dass nur ein fachlich qualifiziertes, loyales und sozialkompetentes Personal das Kapital des Unternehmens sind, dann können Arbeitsverhältnisse über Jahrzehnte bestehen und das Unternehmen wachsen.

Personalmanager

Neben den alt bekannten Bewerbungmodellen, wie schriftliche Bewerbung und Bewerbungsgespräch, werden forensische Stimm-, Verhaltens- und Umfeldanalysen zum Bewerber immer populärer. Ebenso beschaffen sich eine immer größer werdende Anzahl von künftigen Arbeitgebern Hintergrundinformationen zu den Bewerbern. Eine Detektei übernimmt dann nicht nur die Analyse der Bewerbungsunterlagen, sie kann ebenso Hintergrundinformationen (Vorstrafen, Schuldverhältnisse, private Verhältnisse u.v.m.) über dem Bewerber recherchieren. Infolge dieser umfangreichen Ermittlungen wird abschließend das von der Detektei erstellte Bewerberprofil mit den Vorstellungen und Anforderungen des Arbeitgebers verglichen. Mit einem hohen Maß an Sicherheit kann so das Personalmanagement für das Unternehmen den besten Bewerber langfristig gewinnen.
Ermittlungdienst Leistungen für Firmen und Industrie. Fachlich qualifiziertes, loyales und sozialkompetentes Personal ist das größte Kapital eines  Unternehmens 

 

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