Urteil | Ermittlungskosten Zwangsvollstreckung

(LG Köln, Az.: 9 T 106/83)
In der Zwangsvollstreckung sind Ermittlungskosten einer Detektei zur Einholung von Auskünften über Anschrift, Arbeitgeber, Vermögenslage und Kreditwürdigkeit des Schuldners - auch wenn sie erfolglos waren - notwendig und damit erstattungsfähig.

 


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