Das berechtigte Interesse

Das berechtigte Interesse ist in unserem Unternehmen die Grundlage für jede einzelne Beauftragung.

Die Definition:
Ein berechtigtes Interesse / rechtlicher Anspruch liegt immer dann vor, wenn der Auftraggeber glaubhaft belegen kann, dass der Einsatz von Detektiven zur Klärung oder Durchsetzung eigener Sach- und Rechtspositionen notwendig ist. Dies ist auch gegeben, wenn eigene oder fremde Rechte verletzt wurden oder ein hinreichender Tatverdacht diesbezüglich besteht.

 

Wir sind 24. Stunden für Sie unter der Servicehotline ( 0800 ) - 00 00 110 für Sie KOSTENLOS erreichbar.

Wenn Sie an diesen Diensten interessiert sind, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Haben Sie noch Fragen? Oder wollen Sie uns einen Auftrag erteilen?

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